Kivent GmbH | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Durchführung von Veranstaltungen
§ 1 Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 2 Vertragsgegenstand
iese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Local Hero (Veranstalter) und der Kivent GmbH im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung „Karriere Kick“.
§ 3 Adressatenkreis, Prüfpflicht vor Vertragsschluss
(1) Dieser Vertrag richtet sich an Unternehmen und Unternehmer sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts.
§ 4 Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser Vereinbarung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Der Local Hero ist die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete, natürliche und/oder juristische Person, die die Auftragsbestätigung unterzeichnet hat.
- Kivent ist die in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete juristische Person, die über dem Klammerzusatz „Kivent“ steht.
- Vertragsschluss ist der Tag, an dem folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: (1) Unterschrift der Auftragsbestätigung durch den Local Hero, (2) Zugang der Auftragsbestätigung bei Kivent. Es wird vermutet, dass die Auftragsbestätigung am dritten Tag, der auf die beidseitige Unterzeichnung folgt, bei Kivent zugeht. Beiden Parteien steht das Recht zu, einen anderen Zugang zu beweisen.
- Karriere Kick ist eine Veranstaltung, die der Vernetzung von potenziellen Arbeitnehmern und/oder Auszubildenden mit potenziellen Arbeitgebern und/oder Ausbildern dient. Der Karrierekick wird vom hiesigen Local Hero organisiert und findet unter Unterstützung von Kivent in einem sportlichen Rahmen (Kickern) statt.
- Local Hero Mastermind: Das ist eine Gruppe, in der alle Local Heros, und ein Vertreter von Kivent organisiert sind. Kivent organisiert und leitet diese Gruppe und wird – nach eigenem Ermessen – Wissensinhalte über die Organisation, Bewerbung und Vermarktung des Karriere-Kick vermitteln.
- Teilnehmer ist die natürliche Person, die als Bewerber für einen Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatz an einem Karriere-Kick teilnimmt.
- Teilnehmendes Unternehmen ist die die juristische und/oder natürliche Person, die als potenzieller Arbeitgeber und/oder Ausbilder an einem „Karriere-Kick“ teilnimmt, den der hiesige Local Hero veranstaltet.
- Das „ursprünglich vereinbarte Veranstaltungsdatum“ ist der Termin, der in der Auftragsbestätigung oder unmittelbar nach Beginn der Zusammenarbeit als solcher dokumentiert wird.
§ 5 Haftung, Schadloshaltung
(1) Kivent haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für die darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kivent im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Kivent bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Local Hero regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
(4) Sollten Dritte Kivent wegen eines solchen Tun, Dulden oder Unterlassens in Anspruch nehmen, das im Zusammenhang mit der vom Local Hero organisierten Karriere-Kicks herrührt, ist der Local Hero verpflichtet,
- Kivent hinsichtlich jedweder Haftung schadlos zu halten,
- Kivent jedwede Aufwendungen und sonstigen Kosten zu ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme entstanden sind,
- hinsichtlich der Aufwendungen und sonstigen Kosten i.S.v. Ziffer 2, insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung, Kivent einen angemessenen Vorschuss zu leisten,
- Kivent entsprechend der Grundsätze von Treu und Glauben mit sämtlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die zur Rechtsverteidigung erforderlich sind.
Sofern und soweit der Local Hero die Inanspruchnahme i.S.v. Satz 1 nicht zu vertreten hat, entfallen die Pflichten nach Satz 1.
§ 6 Prüfpflicht (Insolvenz)
Der Local Hero prüft während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere aber wenn er an Kivent eine Zahlung leistet, ob er insolvent ist oder auf Grundlage einer fachkundigen Prognose demnächst insolvent werden wird. Mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Vertrags und/oder Zahlung erklärt der Local Hero in jedem Einzelfall, dass er zum jeweiligen Zeitpunkt weder insolvent ist noch auf Grundlage seiner Prognose demnächst insolvent werden wird.
§ 7 Laufzeit des Vertrages
Grundsätzlich beginnt der Vertrag, sobald Kivent eine vom Local Hero unterzeichnete Auftragsbestätigung, die auf diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Bezug nimmt, mindestens in Textform zugeht. Er endet erst mit Ende der letzten vereinbarten Veranstaltung Karriere Kick. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Unterstützungsleistungen von Kivent
(1) Kivent erbringt gegenüber dem Local Hero folgende Leistungen:
1. Service und Support:
Kivent ermöglicht dem Local Hero die Teilnahme an der Local Hero Mastermind. Diese Leistung umfasst
- einen alle vierzehn Tage stattfindenden Austausch über ein Videokonferenztool, wobei Kivent den Zeitpunkt der Videokonferenz nach eigenem Ermessen festlegt.
- den für die Vertragslaufzeit bestehenden Zugang zu einem internen Bereich, der über eine Internetseite mittels Zugangsdaten betreten werden kann, wobei zugangsberechtigt nur Vertreter von Kivent und Local Heros sind.
Bei allen Formaten der Mastermind wird Kivent – nach eigenem Ermessen – Wissensinhalte über die Organisation, Bewerbung und Vermarktung des Karriere-Kick vermitteln. Die Formate dienen aber auch dem Austausch der Local Heros untereinander.
Kivent stellt dem Local Hero folgendes im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsformat Karriere Kick bereit:
- ein Webportal (3X Webseiten) bzw. eine Web-Applikation (Karriere Kick Admin App), über das bzw. die sich die Teilnehmer und teilnehmenden Unternehmen zu einer Veranstaltung anmelden können. Kivent speichert die hierbei erhobenen Daten und stellt sie dem Local Hero zur Verfügung, soweit dies die Teilnehmer und teilnehmenden Unternehmen seiner Veranstaltung betrifft.
- Support und Unterstützung bei der Pflege des Webportals (Admin-App) bzw. der Webapplikation i.S.v. lit. b, litt. i.
- eine E-Mail-Adresse (…@karriere-kick.de), über die Organisation, Bewerbung und Vermarktung des Karriere Kicks abgewickelt werden können.
- Informationsmaterial und Checklisten zur strukturierten Vorgehensweise.
- eine Orientierungshilfe für die datenschutzrechtliche Organisation des Karriere Kicks.
- Zugang zur Job-App, über welche die Unternehmen ihre offenen Stellen veröffentlichen können.
2. Marketing- und Promotion-Paket:
Kivent stellt dem Local Hero folgende Materialen zur Bewerbung und Vermarktung des Karriere Kicks zur Verfügung:
- 3x Internetseiten zur Bewerbung des Events (1x für Schüler, 1x für Lehrer + 1x für Unternehmen), einschl. technischer Support zur Pflege dieser Internetseite.
- 2x digitale Akquisemappen zur Verteilung an Schulen, Schüler und Unternehmen.
- Vorlagen für die Kommunikation über den Karriere Kick (mit Orientierungshilfen für Formulierungen).
- digitale Marketingmaterialien wie Flyer, Plakate, Video, Social Media Vorlagen, Teilnehmerstimmen.
3. Eventpaket:
Kivent unterstützt den Local Hero bei der Durchführung des Karriere Kicks wie folgt:
- Kivent ist bei der Durchführung des Karriere Kicks mit mindestens 6 Vertretern vor Ort und kümmert sich um den Auf- und Abbau sowie die Durchführung des Events inkl. Moderation und CheckIn der Teilnehmer. Kivent ist sowohl Ansprechpartner für die Teilnehmer als auch für den Veranstalter.
- Das komplette Equipment zur erfolgreichen Durchführung eines Karriere Kicks wird von Kivent bereitgestellt.
- Folgendes Equipment ist davon ausgeschlossen: Bühne, Garderobe, Sitzgelegenheiten
4. Media-Paket:
Kivent stellt mit Blick auf die mediale Begleitung des Karriere Kicks folgendes zur Verfügung:
- Kivent fertigt einen Event-Film an, der den Karriere Kick dokumentiert und überträgt dem Local Hero hieran die zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte.
- Kivent fertigt Fotografien an, die den Karriere Kick dokumentieren und überträgt dem Local Hero hieran die zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte.
- Kivent fertigt kurze Interviews mit Teilnehmern und Vertretern der teilnehmenden Unternehmen an, die ein sog. Testimonial zur Veranstaltung abgeben und überträgt dem Local Hero hieran die zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte.
- Der Local Hero überträgt Kivent ein zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Aufnahmen für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken und Kivent-Webauftritten, und stellt sicher, dass die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Infotainment- und Netzwerk-Event:
Sobald der Local Hero einen Veranstaltungsort organisiert und teilnehemende Unternehmen eingeladen hat, unterstützt Kivent den Local bei der Durchführung einer Netzwerkveranstaltung:
- Moderation
- Kickertische
- Software
§ 9 Mitwirkungspflichten des Local Heros
(1) Wenn Kivent seine Leistungen erbringt, ist damit keine Rechtsberatung verbunden. Der Local Hero darf die zur Verfügung gestellten Informationen lediglich als Orientierungshilfen verwenden und ist dafür verantwortlich, alle Entscheidungen bzgl. der Organisation des Karriere-Kicks eigenverantwortlich rechtlich zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Er ist verpflichtet, eigenständig eine rechtskonforme Veranstaltung sicherzustellen.
(2) Mit Blick auf die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffer 1 lit. a gilt, dass der Local Hero
- für alle Aufwendungen, die mit der Teilnahme verbunden sind (z.B. Anreisekosten, Telekommunikationskosten), allein verantwortlich ist und die damit verbundenen Kosten selbst trägt,
- sicherstellt, dass er die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen (z.B. für die Nutzung der Videokonferenz) und rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Bereitschaft, Facebook zu nutzen) schafft.
(3) Mit Blick auf die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffer 1 lit. b gilt, dass der Local Hero
- für alle Aufwendungen, die mit der Entgegennahme der Leistung verbunden sind (z.B. Telekommunikationskosten), allein verantwortlich ist und die damit verbundenen Kosten selbst trägt,
(4) Mit Blick auf Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffern 3 und 5 gilt, dass der Local Hero einen Veranstaltungsort bereitstellt, an dem mit Blick auf die Raumgröße, technische Ausstattung (z.B. Stromanschlüsse) und rechtlichen Gegebenheiten (z.B. Eignung für Veranstaltungen, Lärmschutz usw.) erfüllt sind, die für die Durchführung des Karriere-Kicks erforderlich sind. Der Local Hero informiert sich vorab bei Kivent über die notwendigen Gegebenheiten und prüft diese anschließend selbst.
(5) Mit Blick auf Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffer 4 gilt, dass der Local Hero die übrigen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Medien (z.B. Einwilligung der Betroffenen in die Veröffentlichung der Medien) eigenverantwortlich und auf eigene Kosten schafft.
(6) Mit Blick auf die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffer 1 gilt, dass der Local Hero die bereitgestellten Schulungsmaterialien, Checklisten und Vorlagen nutzt, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten und die Teilnehmerakquise durchzuführen.
(7) Mit Blick auf die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 gilt, dass 4 Wochen vor dem definierten Veranstaltungsdatum mindestens 20 Unternehmen über die Plattform admin.karriere-kick.de offiziell registriert sein müssen, um die Qualität des Karriere Kicks zu gewährleisten. Zusätzlich müssen 2 Wochen vor dem Event mindestens 100 Schüler offiziell über die Plattform admin.karriere-kick.de angemeldet sein. Können die Mindestteilnehmerzahlen der Schüler nicht gewährleistet werden, behält sich Kivent vor, die Veranstaltung aus Reputationsgründen abzusagen und die Teilnehmer darüber zu informieren.
§ 10 Vergütung
(1) Die Gesamtvergütung für die Leistungen nach § 8 – bezogen auf eine Veranstaltung, also einen Karriere Kick – ist in der Auftragsbestätigung definiert. Dieser Betrag ist wie folgt zu zahlen:
- Mit Vertragsschluss zahlt der Local Hero eine Anzahlung, dessen Höhe Abhängig vom Rahmen der Zusammenarbeit ist.
- Ab dem 1. Tag des Monats nach Vertragsschluss erhält der Local Hero monatliche Teilrechnungen. Die Höhe dieser Rechnungen belaufen sich auf die Gesamtsumme, minus der Anzahlung, geteilt durch die Monate ab Vertragsabschluss bis zum Event.
- Mit Durchführung des Events (Ursprungsdatum) erhält der Local Hero die Abschlussrechnung, die sich aus dem Gesamtbetrag abzüglich der bereits geleisteten Zahlungen ergibt.
(2) Aufwendungen (z.B. Transport- und Reisekosten) sind von der Vergütung bereits abgedeckt.
(3) Sämtliche Zahlbeträge sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird, sofern sie anfällt, gesondert abgerechnet.
(4) Es besteht die Option, die Beträge per SEPA-Lastschriftmandat einziehen zu lassen.
(5) Sofern Rechnungen nicht fristgerecht überwiesen werden, wird das Forderungsmanagement wie folgt wirksam:
- Die Zahlungsfrist für gestellte Rechnungen beträgt 10 Tage.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt eine erste Zahlungserinnerung mit einer Frist von 5 Tagen.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt die 1. Mahnung mit einer Frist von 5 Tagen.
- Nach Ablauf der Mahnfrist erfolgt eine 2. Mahnung mit einer Frist von 5 Tagen. Sofern nach Ablauf der 2. Mahnfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, wird die Mahnung an einen Drittdienstleister (Creditreform) abgegeben.
- Sobald die Mahnung an den Drittdienstleister übergeben werden muss, wird der Einzug aller darauf folgenden Beträge über ein SEPA-Lastschriftmandat verpflichtend.
§ 11 Verschiebung eines Karriere Kicks, Absage
(1) Die Verschiebung eines „Karriere Kicks“ durch den Local Hero, berührt die Fälligkeit von Kivents Vergütungsansprüchen nach § 10 nicht. Der Local ist verpflichtet die Verschiebung Kivent mindestens in Textform mitzuteilen.
(2) Sofern die Verschiebung
- weder auf behördlichen und/oder gesetzlich zwingenden Vorgaben beruht, insbesondere auf einem pandemiebedingten Sachverhalt
- noch auf Umständen, die Kivent zu vertreten hat,
wird die Vergütung i.S.v. § 10 Absatz 1 lit. c bereits am Tag nach dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum fällig. Somit bleibt der ursprüngliche Zahlungsplan unberührt.
(3) In den Fällen nach Absatz 2 ist Kivent nur dann verpflichtet, seine Leistungen im Zusammenhang mit dem verschobenen „Karriere Kick“ zu erbringen, wenn
- das ursprünglich vereinbarte Veranstaltungsdatum im Zeitpunkt der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 2 noch mindestens zwei Monate in der Zukunft liegt und
- der neue Termin nicht später als sechs Monate seit dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum liegt.
Für den in diesem Fall zusätzlich anfallenden Aufwand in der Umstellung und Betreuung, entsteht Kivent ein zusätzlicher Vergütungsanspruch von 10.000,00 Euro netto, der innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 2 und unabhängig von der übrigen Vergütung sofort fällig wird.
(4) Für den Fall, dass der Local Hero einen Karriere Kick endgültig absagt, gilt folgendes:
- Der Local Hero zahlt 80 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Absage frühestens zwei Monate und spätestens zwei Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum erfolgt.
- Der Local Hero zahlt 50 % der vereinbarten Vergütung, wenn die Absage spätestens zwei Monate und einen Tag vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdatum erfolgt.
- Sollte es zu einer Stornierung kommen, bevor ein Datum definiert wurde, zahlt der Local Hero 50 % der vereinbarten Vergütung.
- Bei Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr gilt: Wenn noch kein Veranstaltungsdatum definiert wurde (Bspw. Für das 3. Jahr), wird ab dem 2. Jahr der gewährte Laufzeit-Rabatt auf alle Events als Stornogebühr fällig.
In allen anderen Fällen und/oder wenn die Absage nicht mindestens in Textform erfolgt, zahlt der Local Hero die gesamte Vergütung. In allen Fällen gilt, dass die Fälligkeitsregelungen in § 10 unberührt bleiben.
Das Ursprünglich vereinbarte Veranstaltungsdatum ist das Datum, welches mit Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam für die Durchführung der Veranstaltung definiert wurde. Sollte es im Rahmen der Zusammenarbeit zu einer Verschiebung des Veranstaltungsdatums von Seiten des Local Heroes kommen, gilt immer das Ursprungsdatum als Vertragsgrundlage.
Für den Fall der endgültigen Absage hat Kivent das Recht, den bisherigen Local Hero durch einen neuen Local Hero zu ersetzen, der dann die Veranstaltung durchführt.
§ 12 Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- und/oder Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Kivent ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Maßgeblich ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht; dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständig ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.